Leistungen · Betreuung & Haushalt
Alltagshilfe: Unterstützung, bevor Pflege nötig wird
Einkaufen, kochen, Wäsche, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft. Viele Menschen brauchen weniger Hilfe bei der Körperpflege als bei den Dingen, die den Alltag zu Hause zusammenhalten – und genau dafür gibt es Geld von der Pflegekasse, das oft ungenutzt verfällt.
Zwei Bereiche
Was wir im Alltag übernehmen
Hilfe im Haushalt
- Einkäufe und Botengänge
- Mahlzeiten zubereiten
- Wohnung reinigen
- Wäsche waschen und versorgen
Betreuung und Begleitung
- Begleitung zu Arztterminen und Behörden
- Spaziergänge, Gespräche, Beschäftigung
- Hilfe bei der Tagesstruktur
- Anwesenheit, die Sicherheit gibt, wenn Angehörige nicht da sein können
Wer kommt zu Ihnen? Die Alltagshilfe übernehmen Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte, die nach den Vorgaben des Landesrahmenvertrags geschult und eingearbeitet werden. Die fachliche Verantwortung und die Einsatzplanung liegen bei der Pflegedienstleitung.
Wer das bezahlt
Für die Alltagshilfe gibt es mehrere Wege der Finanzierung. Welcher für Sie passt, klären wir im Erstgespräch – meist ist es eine Kombination.
| Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 |
131 Euro monatlich, für alle Pflegegrade gleich (§ 45b SGB XI, Stand 2026). Er steht Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist und Sie zu Hause leben – ein eigener Antrag ist nicht nötig. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er die einzige monatliche Leistung der Pflegeversicherung. |
|---|---|
| Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 |
Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung können zusätzlich als Sachleistung abgerechnet werden, ebenso im Rahmen der Verhinderungspflege. |
| Entlastungsbudget ab Pflegegrad 2 |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst (3.539 Euro, Stand 2026). Wir sagen Ihnen, was sich daraus für Ihre Situation finanzieren lässt. |
| Selbstzahler ohne Pflegegrad |
Auch ohne Pflegegrad können Sie die Alltagshilfe buchen. Preise und Umfang vereinbaren wir vorher schriftlich. |
Die Frist, an der jedes Jahr Geld verfällt
Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort – er sammelt sich an und kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer ein ganzes Jahr nichts abruft, lässt damit bis zu 1.572 Euro liegen.
Sprechen Sie uns darauf an. Wir prüfen mit Ihnen, ob noch Guthaben offen ist, und rechnen unsere Leistungen so ab, dass es genutzt wird statt zu verfallen.
Der leise Einstieg in die Pflege
Für viele Kundinnen und Kunden ist die Alltagshilfe der erste Kontakt zu einem Pflegedienst. Das hat einen praktischen Vorteil: Steigt der Hilfebedarf später, kennen wir Sie, Ihre Wohnung und Ihre Gewohnheiten bereits – und die Versorgung wächst mit, statt neu anzufangen.
Prüfen wir gemeinsam, was Ihnen zusteht
Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir durch, welche Budgets bei Ihnen offen sind und was sich daraus finanzieren lässt.