Leistungen · SGB V
Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
Medikamente, Injektionen, Kompression und Verbandwechsel bei Ihnen zu Hause – häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, abgerechnet über Ihre Krankenkasse.
Was wir übernehmen
Behandlungspflege ist medizinische Versorgung, die sonst in der Praxis oder im Krankenhaus stattfinden würde – bei Ihnen in der Wohnung, von examinierten Pflegefachkräften. Grundlage ist eine Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Für die Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad. Sie läuft über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse, und ist damit auch für Menschen zugänglich, die sonst keine Pflegeleistungen beziehen.
- Medikamente richten und verabreichen
- Blutzuckermessung und Insulininjektionen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Fachliche Rückmeldung an die behandelnde Praxis
Nach dem Krankenhaus
Wenn die Versorgung nahtlos weitergehen muss
Häufig wird Behandlungspflege direkt nach einem Krankenhausaufenthalt gebraucht. Genau dort ist Tempo entscheidend – und genau darauf sind unsere Abläufe ausgelegt.
Abstimmung mit der Klinik
Wir stimmen die Überleitung mit dem Entlassmanagement des Krankenhauses ab und nehmen Anfragen auch über digitale Überleitungsplattformen entgegen – nicht nur per Telefon und Fax.
Verbindliche Rückmeldung
Anfragen aus dem Entlassmanagement beantworten wir in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Zusagen geben wir nur für das, was wir tatsächlich versorgen können – eine ehrliche Absage ist uns lieber als eine Zusage, die kippt.
Kontakt zur Hausarztpraxis
Wir bereiten Folgeverordnungen vollständig vor und melden den Verlauf zurück. Das entlastet die Praxis und verhindert Lücken in Ihrer Versorgung.
So kommen Sie zur Verordnung
| 1. Ärztliche Verordnung | Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder die entlassende Klinik stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Darauf steht, welche Maßnahme wie oft und wie lange nötig ist. |
|---|---|
| 2. Genehmigung der Krankenkasse | Die Verordnung geht an Ihre Krankenkasse. Wir übernehmen die Einreichung, wenn Sie möchten, und behalten Fristen und Folgeverordnungen im Blick. |
| 3. Start der Versorgung | Wir stimmen die Einsatzzeiten mit Ihnen ab und beginnen. In dringenden Fällen starten wir parallel zur Genehmigung, damit keine Lücke entsteht. |
Unsicher, ob Ihre Verordnung passt? Bringen Sie sie einfach zum Erstgespräch mit oder rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, was darauf stehen muss.
Verordnung in der Hand? Dann sprechen wir kurz.
Ein Anruf reicht, um zu klären, ob und ab wann wir übernehmen können.